Schöffenwahl 2023
Aufforderung zur Benennung von Personen und Anträge für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürger*innen mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Für Ihre eigene Bewerbung finden Sie die Formulare unter: www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Bitte verwenden Sie zwingend nur dieses Formular!
Für Vorschläge geeigneter Personen benötigen wir folgende Angaben:
Familienname, ggf. Geburtsname, Vornamen (alle), Straße und Hausnummer, Wohnort, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf und eventuelle Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.
Die vorgeschlagenen Personen werden von uns angeschrieben und gebeten, bei Interesse an dieser Tätigkeit, dass Bewerbungsformular auszufüllen. Dies geschieht selbstverständlich unter Einhaltung des Datenschutzes. Die vorschlagende Person wird hierbei nicht genannt.
Sie können Ihre Vorschläge und Bewerbungsformulare bis zum 31.03.2023 im Rathaus der Gemeinde Altendorf, Jurastr. 1, 96146 Altendorf, einreichen. Hier erhalten Sie auch Anträge auf Aufnahme in die Schöffenliste sowie Einsicht in die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Weiglein telefonisch unter 09545 / 44 33-12 oder per Mail weiglein@altendorf-gemeinde.de, gerne zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung Altendorf