Planungsunterlagen zur 1. Planänderung vom 5.4.2019
Der Gemeinde Altendorf liegen die Planungsunterlagen zum 1. Planänderung des Verkehrsprojekt Deutsche Einheitsschiene Nr. 8 (Ausbaustrecken Nürnberg-Ebensfeld), Planfeststellungsabschnitt Altendorf-Hirschaid-Strullendorf vom 5.4.2019 vor.
Ursprünglich war von der Durchführungsbehörde, der Regierung von Oberfranken, vorgesehen gewesen die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen im Zeitraum 30. März 2020 bis 29. April 2020 vornehmen zu lassen, sodass Einwendungen gegen das Vorhaben bis einschließlich 14. Mai 2020 eingebracht werden können.
Auf Intervention der betroffenen Gemeinden und mit Unterstützung des Landratsamtes Bamberg wurde wegen der Kontaktbeschränkungen und des Infektionsrisikos aufgrund der Corona-Pandemie die Auslegungsfrist und die Einwendungsfrist für die Bürger ausgesetzt. Die Einwendungsfrist hingegen für die betroffenen Gemeinden wurde aufrechterhalten.
Die formelle Auslegung des geänderten Planfeststellungsunterlagen wird nunmehr in der Zeit vom 15.06.2020 bis 14.07.2020 erfolgen; schriftliche Einwendungen hiergegen können dann bis 28.07.2020 vorgebracht werden.
Die wesentlichen Änderungen in der nunmehr vorliegenden Fassung der Planfeststellungs- unterlagen (1. Planänderung) sind folgende:
Die EÜ-Jurastraße wurde nach den Planungen der Gemeinde Altendorf (in der mit den unmittelbaren Anliegern der EÜ-Jurastraße abgestimmten und abgeänderten Variante) berücksichtigt.
Die ursprünglich an der nördlichen Ortsgrenze (zwischen Staatsstraße 2244 und Bahnlinie) angedachte Fläche für Baustellenfahrzeuge, Deponie u. a. und die damit starke Verkehrs- belastungen der Schulstraße nördlich der Jurastraße durch Baustellenfahrzeuge wurde gestrichen.
Im Bereich des Immissionsschutzes wurden die Gebietsnutzungen auf dem Gemeindegebiet neu bewertet. Mehrere Gebiete wurden von ursprünglich „Mischgebiet“ in „Wohngebiet“ abgeändert, wodurch sich die zulässigen Immissionswerte tags und nachts ändern und Neuberechnungen des aktiven Schallschutzes notwendig wurden.
Dabei verändern sich nunmehr die Höhen und die Längen der Schallschutzwände (aktiver Schallschutz). Östlich der Bahnlinie verringert sich die Länge der Schallschutzwand von 935 m auf 810 m. Die Schallschutzwand wird jedoch auf einer Länge von 611 m auf 5-Meter (!) erhöht. Westlich der Bahnlinie verlängert sich die Schallschutzwand von 850 m auf 1.337 (!). Auf einer Länge von 44 m werden 5-Meterwände errichtet werden. Dadurch verändert sich auch die individuelle Betroffenheit der unmittelbar bzw. mittelbar angrenzenden Grundstück im Einzelfall, so dass sich auch der Anspruch auf passiven Lärmschutz (z.B. Schallschutzfenster mit Zwangsentlüftung) im Einzelfall verändert.
Unabhängig von der formalen Auslegung veröffentlicht die Gemeinde Altendorf vorab den Erläuterungsbericht zur 1. Abänderung in geänderter Fassung vom 05.04.2019 zur Information, in dem das Projekt textlich beschrieben wird und alle Änderungen grau hinterlegt sind.